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Land & Leute

Offene Vermögensfragen im Tango

„Für uns existieren diese Ansprüche nicht“, beruhigte Bundeskanzler Gerhard Schröder am 23. März 2004 fast beschwingt polnische Journalisten in Warschau auf eine Anfrage zu den Forderungen enteigneter deutscher Heimatvertriebener. Solche Sätze gehören regierungsseitig zum festen Repertoire der Tanzschritte auf dem politischen Parkett. Jedenfalls in Warschau, denn in Berlin wird in dieser Frage – wie könnte es anders sein – ein Schritt zurück getanzt.

Auf höfliche Nachfrage des Bundes Junges Ostpreußen (BJO) bei Kanzleramtschef Dr. Steinmeier, ob denn der Kanzler korrekt zitiert worden sei, folgte das ebenso höfliche Dementi des Kanzleramtes. Und nun im Wiegeschritt zurück. - Gleichwohl habe die Bundesregierung „zu keinem Zeitpunkt auf individuelle Vermögensansprüche von Vertriebenen verzichtet.“ Versteht sich, denn jede andere Antwort zöge eine Flut von Klagen im Zuge der Vertreibung Enteigneter gegen die Bundesrepublik nach sich.Und auch das gehört zu den nicht immer so weichgängigen Standardschritten des Berliner Tango-Kabinetts: Das Dementi nimmt von der Aussage des Kanzlers nämlich nichts zurück. Er habe mit seiner Aussage deutlich gemacht, daß das deutsch-polnische Verhältnis „nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden Fragen belastet werden soll“, so die Zitatdeutung des Kanzleramtes.

Kein Grund zur Aufregung also, es bleibt alles beim alten. Einen Schritt vor und einen zurück. Berliner Tango eben, - Vertriebenen-Füße treten inklusive.

Bernhard Knapstein

Artikel geändert am 23.01.2009

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